Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Geocaching Dortmund e.V.

§ 1 Präambel

Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.

§ 2 Jahresbeiträge

Mitglieder (ab 16 Jahre) : 24 €

Mitglieder (bis 16 Jahre) : 12 €

Fördermitglieder            : 12 €    

(2) Es fällt keine Aufnahmegebühr an.

(3) Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zuleisten;

erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist die Hälfte des Jahresbeitrags zuleisten.

Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt.

(4) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 3 Zahlweise und Fälligkeit

(1) Entsprechend verpflichten sich die Mitglieder, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Die festgesetzten Jahresbeiträge werden zum 1. März des jeweiligen Jahres eingezogen. Erstmitgliedsbeiträge sind sofort fällig.

(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Kosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds. 

(3) Kosten, die dem Verein durch Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mitglieds.

§ 4 Säumnis

Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung. Zahlt ein Mitglied trotz schriftlicher Mahnung  den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß § 5 der Satzung der Ausschluss aus dem Verein.